Sparen Sie ... mit Bildungsprämie oder Bildungsscheck NRW
Halber Preis für volle Leistung
Bildungsprämie oder Bildungsscheck NRW
Unter folgenden Voraussetzungen könnten Sie eine 50 %-Förderung bis max. 500 EUR der Kosten erhalten:
Sie möchten eine berufliche Weiterbildung besuchen, haben sich dazu noch nicht angemeldet, sind Selbständige/r, Angstellte/r oder Berufsrückkehrer/in und Ihr Einkommen übersteigt folgende Grenze nicht?
Zu versteuerndes Jahreseinkommen
- allein veranlagt: 25.600 EUR
- gemeinsam veranlagt: 51.200 EUR
Falls dies der Fall ist, fragen Sie nach der Bildungsprämie. Herr Ratenhof und Frau Golesch beraten sie gern unter folgenden Rufnummern: 0234/910-2883/4
oder
Sie möchten eine berufliche Weiterbildung besuchen, sind hierzu noch nicht angemeldet, haben im laufenden und vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen,
sind entweder
1. selbständig in den ersten fünf Jahren und haben weniger als 250 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte,
oder
2. angestellt in einem Betrieb, der weniger als 250 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hat (nicht im öffentlichen Dienst)
oder
3. sie sind Berufsrückkehrer/in?
Dann könnte für Sie der Bildungsscheck NRW in Frage kommen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Herrn Ratenhof oder Frau Golesch unter den Telefonnummern: 0234/910-2883/4. |
Veröffentlicht am
12:17:28 20.01.2010
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